Allg. beeid. und gerichtl. zert. Sachverständige Österreichs

26 Jan 2015

PI: allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige

Wenn die Lebensumstände immer komplizierter, Fragen und Antworten in allen Bereichen immer komplexer werden, besteht ein starker Bedarf nach Orientierung, nach fachkundiger Ermittlung und Aufarbeitung diffiziler Sachverhalte sowie nach leicht fasslicher Darstellung der Ergebnisse solcher Forschungen.

Sachverständige sind in ihrem Fachgebiet kundige Ermittler, erfahrene Deuter und verständliche Darsteller von Vorgängen, die nicht Fachkundigen sonst verborgen oder unverständlich blieben.

Die Tätigkeit von Sachverständigen ist vielfältig. Eins ist aber allen Untersuchungen und Schlussfolgerungen gemeinsam: Man unterscheidet zwischen Befund und Gutachten

Der Befund.
Unter einem Befund versteht man die Feststellung und Beschreibung von Tatsachen durch Sachverständige. Diese Ermittlungstätigkeit, die der Gewinnung von Tatsachengrundlagen für das nachfolgende Gutachten dient, nennt man Befundaufnahme.

Befunde sind etwa ein Blutbild, die Beschreibung einer Liegenschaft oder eine Fotodokumentation über die Mängel eines Bauwerks.

Das Gutachten.
Unter einem Gutachten versteht man Schlussfolgerungen, die Sachverständige aus ermittelten Tatsachen unter Anwendung von Erfahrungssätzen ziehen, manchmal aber auch die Wiedergabe von Erfahrungssätzen allein.

Gutachten sind daher die aus dem Blutbild abgeleitete Diagnose, die Schätzung des Verkehrswerts der Liegenschaft oder Aussagen über die Ursache der festgehaltenen Baumängel. Auch ohne Befund ist etwa die Aussage, ob eine Krankheit ansteckend ist, ein Gutachten.

Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs
Landesverband Wien, Niederösterreich und Burgenland
Doblhoffgasse 3/5
1010 Wien

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